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Energieausweis/Gebäudepass

 
Besitzer von bis 1965 errichteten Gebäuden sind verpflichtet, potenziellen Käufern oder
Mietern ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorzulegen. Bei später
errichteten Wohngebäuden ist dies ab dem 1. Januar 2009 nötig. Für bestehende Gebäude
muss bei Verkauf, Neu-Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes dem
Interessenten auf Verlangen ein Energieausweis ausgehändigt werden. Auch für öffentliche
Gebäude ist die Ausstellung eines Energieausweises Pflicht.

Der Energieausweis bzw. Energiepass ist ein wichtiges Dokument, das ein Gebäude
energetisch bewertet. Als Basis dient die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Wir erstellen diese Energieausweise nach den optimalen Gesichtspunkten für Ihr Gebäude auf
Basis der aktuellen Vorschriften.


Energieberatung


Ein Großteil der Wohngebäude im Bestand ist noch immer unzureichend oder gar nicht
gedämmt. Die Kosten für Raumheizung und Warmwasserbereitung stellen in privaten
Haushalten den größten Anteil der Betriebskosten dar, sodass sich die einmalige Investitionen
in eine energetische Sanierung des Gebäudes durch niedrigere, laufende Betriebskosten bald
wieder amortisiert hat. Zusätzlich zu der Energie-/Kosteneinsparung wird in den
Wohnräumen ein verbessertes Behaglichkeitsgefühl durch höhere Bauteiltemperaturen
erreicht.
Die Wichtigkeit einer Ressourcen- und Kosten schonenden Ausführung hat auch der Bund
erkannt. Diese Energiesparberatung, die so genannte Vor-Ort-Beratung des Eigentümers, wird
durch den Bund gefördert, wenn die Beratung durch einen in der BAFA eingetragenen
Energieberater durchgeführt wird.

Bei unserer Vor-Ort-Beratung, eventuell basierend auf dem Gebäudepass, erfolgt zunächst die
möglichst genaue Erfassung der vorhandenen Daten Ihres Gebäudes. Damit wird ein
Beratungsbericht mit folgendem Inhalt erstellt:

	- Darstellung der energetischen Gegebenheiten
	- Aufstellung der Modernisierungsmaßnahmen
	- Amortisationsberechnungen der einzelnen Varianten
	- Prüfung der Einsatzmöglichkeit regenerativer Energien
	- Informationen zu öffentlichen Fördergeldern/Zuschüssen

Daraufhin findet zum vorläufigen Abschluss ein

	- Erörterungsgespräch zum Bericht

statt.
 
 
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