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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo):

 
Im Vergleich zu anderen Branchen sind Beschäftigte im Baugewerbe einem besonders hohen
Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Unfallhäufigkeit, insbesondere auch die der
Unfälle mit tödlichem Ausgang oder schweren Verletzungen, ist mehr als doppelt so hoch wie
im Durchschnitt aller Wirtschaftszweige.
Besondere Gefahrensituationen ergeben sich auf Baustellen aus den sich ständig ändernden
Bedingungen, den Witterungseinflüssen, dem Termindruck und insbesondere daraus, dass die
Arbeiten von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig ausgeführt werden . Dies
stellt besondere Anforderungen an die Koordination und Abstimmung bezüglich der zu
treffenden Schutzmaßnahmen. Zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
der Beschäftigten auf Baustellen wurde die Baustellenverordnung erlassen.

Mit dem Inkrafttreten der Baustellenverordnung am 1. Juli 1998 (geändert 23.12.2004) hat der
Gesetzgeber dem Bauherren, wenn die Voraussetzungen vorliegen, einige neue, verantwortungsvolle
Aufgaben auferlegt.
Als Auftraggeber eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben.
Deshalb ist er zur Einhaltung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung fest
geschriebenen baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen, sowohl bei der Planung und
der Ausführung eines Bauvorhabens, als auch bei der Koordinierung der Bauausführung
verpflichtet.

Es wird aber dem fachfremden Bauherrn die Möglichkeit gegeben, diese Aufgaben zu
übertragen.
Wir übernehmen für Sie diese Aufgaben und erfüllen für Sie unter anderem:

	- Ankündigung des Vorhabens bei der Behörde bei größeren Baustellen
	- Bestellung eines Koordinators, wenn mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden
	- Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bei der 
	  Planung und Ausführung des Bauvorhabens
	- Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bezogen auf räumliche und 
	  zeitliche Arbeitsabläufe
 
 
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