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Gutachten

 
Durch die immer komplexer werdenden Abläufe im Baugeschehen entstehen durch Einsatz
der unterschiedlichen Baumaterialien, und deren erforderlichen qualifizierten Einbau, immer
wieder Schäden um deren Entstehung und Beseitigung Streitigkeiten entfachen.
Auch nicht sachgemäßer Umgang in Bestandsgebäuden führt zunehmend zur Minderungen
der Wohnkultur.

Ein privates Baugutachten beschreibt in der Regel den aktuellen Bauzustand. Es gibt
Auskunft darüber, ob eine Konstruktion den "allgemein anerkannten Regeln der Technik"
entsprechend ausgeführt wurde. In einem Baugutachten werden Ursachen für den Zustand
und der eventuell vorhandenen Baumängel benannt. Auch nennt das Baugutachten
Möglichkeiten zur Sanierung der Baumängel. Wenn es gewünscht wird, werden die hierfür
benötigten Kosten zur Beseitigung ausgewiesen.

Wann ist die Erstellung eines Gutachtens sinnvoll?

	- Im Vorfeld eines Neubaues/Sanierung um den Bestand zu dokumentieren, damit bei
	  eventuellen Streitigkeiten über Schäden, die durch die Baumaßnahme entstandenen
	  sein sollen, entgegenwirken zu können.
	- Während der Baumaßnahme, um die ausgeführten Gewerke abnehmen zu können.
	- Nach der Baumaßnahme, um Mängel, die nach der Abnahme festgestellt werden, über
	  die Gewährleistung zu beseitigen.
	- Wenn Parteien unterschiedlicher Auffassung bezüglich des erbrachten Werkes sind
	- Um eine Auskunft über die Beschaffenheit eines Gebäudes / Gewerkes zu bekommen
	- Zum wirtschaftlichen Kaufentscheid eines Gebäudes / Objektes
	- Um Schäden, die durch die unsachgemäße Nutzung entstanden sind, aufzuzeigen.
    
Auch in einem gerichtlichen Verfahren kann es unter Umständen sinnvoll sein, einen
privaten Baugutachter zu beauftragen. Hier hat der Privatgutachter die Aufgabe, eine
Beweislage zu schaffen, d.h. er ist für die aussagekräftige Benennung von Mängeln mit
seinem Baugutachten verantwortlich. Erst wenn die Parteien sich über einzelne Sachverhalte
nicht einigen können, wird das Gericht einen eigenen Bausachverständigen heranziehen.
 
 
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