Bauphysikalische Nachweise
(nach Nachweisberechtigungsverordnung)
In den letzen Jahren hat die Bedeutung der Bauphysik immer mehr zugenommen.
Ob es nun der Wärmeschutz, der Schallschutz, der vorbeugende Brandschutz oder
die gehobenen Anforderungen an die Wohnlichkeit ist oder die ökologische und
ökonomische Aspekte, alle führen zu einer stärkeren Einbeziehung bauphysikalischer
Überlegungen in die Gebäudeplanung.
Sie erhalten von uns Berechnung und Nachweise :
Nachweis des Wärmeschutz nach EnEV 2007 (seit 1.10.2009 EnEv 2009)
von Wohn- und Nichtwohngebäuden nach der jeweils gültigen Norm mit dem erforderlichen
Energiebedarfsausweis bis hin zur Dampfdiffusionsberechnung zur Feststellung des
Tauwasserausfalls und zur Vermeidung der Schimmelpilzbildung.
Nachweis des Schallschutz nach DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau"
In Deutschland ist die Bevölkerung einer Vielzahl von Geräuschquellen ausgesetzt, die
häufig zu Lärmproblemen werden. Ein allgemeines Gesetz zum Schutz vor Lärm gibt es in
Deutschland nicht. Für die Lösung von Lärmproblemen bedeutet dies, dass eine Vielzahl
von rechtlichen Regelungen und Vorschriften verschiedenster Rechtsgebiete beachtet
werden müssen.
Wir erstellen für Sie bauphysikalische Beurteilungen der einzubauenden Bauteile, damit
Ihr Gebäude den technischen Schallschutzanforderungen im Hochbau nach DIN 4109 gerecht wird.
Nachweis des vorbeugenden Brandschutz DIN 4102
Um Ihr Objekt auch im Brandfall möglichst sicher zu gestallten verlangen die Bauordnungen
der Bundesländer den Nachweis des baulichen Brandschutzes. Dieser gliedert sich in die
Bereiche baulicher Brandschutz, anlagentechnischer Brandschutz und organisatorischer
Brandschutz
Sie erhalten den Nachweis aller statisch tragenden Gebäudeteile bezogen auf die
Feuerwider-standsklassen bis hin zum durchgängigen Brandschutzkonzept.